Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht
Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, Schmuggel und Bannbruch sind Steuerstraftaten, die in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Ob eine solche Tat überhaupt vorliegt, hängt jedoch von den einzelnen Steuergesetzen ab. Daneben enthalten viele dieser Steuergesetze weitere spezielle Straftatbestände. Eine seriöse und effektive Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert daher vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht.
Die Zollstraftaten sind mit den Steuerstraftaten eng verbunden. Aufgrund der komplexen Zollgesetze sind Zollstrafverfahren für alle, die am grenzüberschreitenden Warenverkehr oder Dienstleistungsmarkt beteiligt sind, ein reales Risiko. Auch hier sind umfassende Kenntnisse im Zollrecht unerlässlich.
Rechtsanwalt Ulrich Kerner ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren in beiden Rechtsgebieten tätig. Er ist damit Ihr kompetenter und erfahrener Verteidiger in allen Steuer- und Zollstrafverfahren.
Kontakt zu Rechtsanwalt und Notar Ulrich Kerner LL.M. und Rechtsanwalt Dr. Matti Hauer:
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